Die Kanzlei für internationales Recht
In der Praxis ist die Lösung rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme mit Auslandsbezug schwierig.
Kompetente Rechtsberatung ist eine wichtige Voraussetzung, um internationale, gesellschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche, sowie vertragsrechtliche Probleme lösen, oder im besten Falle sogar vermeiden zu können.
Dabei geht es meist nicht nur darum, eine Lösung zu finden, sondern verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit allen Konsequenzen vorab zu prüfen.
Um den Interessen des Mandanten gerecht zu werden, muss gemeinsam mit dem Mandanten das individuelle Problem zunächst ausführlich besprochen und analysiert werden.
Die persönlichen Umstände und das Umfeld jedes einzelnen Mandanten sind unterschiedlich. Individuelle Lösungen müssen daher alle Vorteile, Nachteile, Kosten und Risiken beurteilen. Nur so kann eine informierte Entscheidung getroffen werden.
Aus diesem Grund arbeitet die Kanzlei Daniel G. Lawlor, Solicitor oft mit deutschen Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Das Erstgespräch, entweder am Telefon oder im Rahmen einer persönlichen Besprechung in der Kanzlei, ist immer kostenlos. Denn es muss vorab geklärt sein, ob und wie die Kanzlei Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich sein kann.
Melden Sie sich also gerne unverbindlich, um Ihr Problem vorab zu besprechen.
Die Spezialisierungen der Kanzlei
Zulassungen
- Zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln
- Solicitor beim Supreme Court of England and Wales
- Supreme Court of New South Wales, Australien
- Mitglied der Law Society of Ireland
Die Standorte der Kanzlei
Wir binden auf unserer Webseite Kartenmaterial von Google Maps ein. Beim
Anklicken dieses Textblocks findet eine Datenübertragung (u.a. werden
auch Schriften über einen Google Server geladen) in die USA und somit in
ein unsicheres Drittland statt, in welche Sie mit Klick auf den
Textblock ausdrücklich einwilligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass derzeit eine Übermittlung ohne Vorliegen eines
Angemessenheitsbeschlusses und ohne Garantien erfolgt, was mit
entsprechenden Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden ohne
Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel,
Kontrollverlust) einhergeht. Näheres entnehmen Sie bitte unserer
Datenschutzerklärung.
Zustimmen
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